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BGH, 28.01.1954 - III ZR 356/52 |
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- BGH, 21.09.1953 - III ZR 347/52
Belehrung über Klagerecht nach § 143 DBG
Auszug aus BGH, 28.01.1954 - III ZR 356/52
Der erkennende Senat hat auch für das Beamtenrecht den Grundsatz ausgesprochen, daß eine Verpflichtung des Dienstherrn, eine Belehrung über das Klagerecht des § 143 DBG ungefragt zu erteilen, im allgemeinen nicht bestehe; nur auf Grund besonderer Umstände könne eine derartige Verpflichtung entstehen (vgl. BGHZ 10, 303). - RG, 01.12.1936 - III 271/35
1. Können Mängel der Begründung einer nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist …
Auszug aus BGH, 28.01.1954 - III ZR 356/52
Denn möglicherweise hätte sie die Jagdgenossenschaft trotz Versäumung der Anmeldefrist doch noch mit Erfolg, verklagen können; die Berufung auf die Folgen einer nicht rechtzeitigen Geltendmachung eines Rechtes kann nämlich eine unzulässige Verteidigung sein, wenn der Schuldner den Berechtigten durch sein Verhalten, sei es auch unbeabsichtigt (vgl. RGZ 153, 101), veranlaßt hat, von einer rechtzeitigen Geltendmachung seines Anspruches abzusehen.